Die englische Fassung (ohne Lesezeichen) findet man hier ...
<//font>Lesezeichen untergliedern den Text nach dem Aufbau der Verordnung (Titeln, Kapitel) bis hinunter zu den einzelnen Artikeln (z.T. auch Absätze) und erleichtern die Handhabung am Bildschirm: Man kann direkt den gesuchten Artikel "anklicken" und muss nicht den gesamten Text durchblättern.
Der ursprüngliche Text der REACh-Verordnung im Amtsblatt vom 30.12.2006 umfasste 851 Seiten. Das entsprechende pdf-Dokument haben wir in drei Teile aufgeteilt und mit Lesezeichen nutzerfreundlich aufbereitet. Sie finden ...
REACh ändert auch die Gefahrstoff-Richtlinie 67/548/EWG zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichung gefährlicher Stoffe. Den Text der Änderungs-Richtlinie 2006/121/EG (in der Fassung vom 29.5.2007) findet man hier ....
Den gemeinsamen Standpunkt dazu findet man hier ....
Zur Entwicklung der REACh-Verordnung
Die zweiten Lesung im Europäischen Parlament (EP) hatte zunächst der Umweltausschuss am 10.10.2006 einen Entscheidungsvorschlag verabschiedet (mehr ....). Die Einigung erfolgte dann im "Trilog-Verfahren", was die Entscheidungsfindung deutlich beschleunigt hat.
Für eine erste Bewertung des Ergebnisses des Trilog-Verfahrens siehe Lahl, Zeitschrift für Stoffrecht 2006, 238.
Für eine Einordnung der Beschlüssen von Rat und Parlament in der ersten Lesung siehe Singhofen, elni-Review 2/2005, 17 ff. (www.elni.org)
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