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Ökonomisch-juristische Institutionenanalyse

Kurzbeschreibung des Forschungsansatzes

 

Institution

Die ökonomische Theorie sieht Institutionen als "Spielregeln", die sich Gruppen oder Individuen geben, um bestimmte Ziele zu erreichen (z. B. Transaktionskosten senken, Effizienz steigern). Institutionen umfassen damit sowohl rechtliche Regelwerke als auch Regeln in Organisationen (z.B. im Unternehmen, im Verein oder in einer Partei) bis hin zu stillschweigenden Konventionen. Einmal geschaffen entwickeln Institutionen ein Eigenleben: Sie tendieren dazu, Partikularinteressen zu verwirklichen. Institutionen müssen deshalb regelmäßig auf Ziele und Funktionen überprüft werden.  Neue Steuerungsziele verlangen in der Regel eine Anpassung der institutionellen Rahmenbedingungen.

 

Institutionenanalyse

Die Funktionsfähigkeit von Institutionen ist abhängig von der Interessenlage der Beteiligten. Die Kernfragen lauten: "Welche Faktoren bestimmen die Motivationslage und welche Entscheidungsregeln bestimmen das Handeln?" Parallel sind die Ziele der Institution zu betrachten: "Wie lassen sich diese so erreichen, dass zugleich die Eigen-Motivation der Beteiligten möglichst hoch bleibt?" Eine derart aufgebaute Institutionenanalyse ermöglicht ein besseres Verständnis des Zusammenspiels der Akteure, aber auch der Steuerungsbeiträge der verschiedenen institutionellen Rahmenbedingungen. Dies gilt nicht nur für den status quo, sondern auch für mögliche alternative Gestaltungen der Rahmenbedingungen.

(siehe auch u.g. die Literaturangaben)

 

Recht und Ökonomie

Recht erhebt den Anspruch, menschliches Verhalten zu beeinflussen, um auf diese Weise gesellschaftliche Steuerungsziele zu erreichen. Die Frage, inwieweit die durch Rechtsnormen gesetzten "Impulse" dazu geeignet sind, lässt sich nur aufgrund einer Realanalyse der handlungsbestimmenden Parameter ermitteln.

Die moderne ökonomische Theorie versteht sich als Theorie des menschlichen Verhaltens und zielt darauf ab, die Parameter zu identifizieren, die für Entscheidungen maßgeblich sind.

Beide Herangehensweisen ergänzen sich daher. Die ökonomisch-juristische Institutionenanalyse versteht sich als "Brückenschlag" zwischen den beiden Disziplinen. Sie will einen Beitrag leisten zu einer möglichst rationalen, daher gleichermaßen zielführenden und freiheitsschonenden Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.

 

 

Sofia: Vorgehen und Anwendung

 

Methodik / Gestaltungsoptionen

Den Ausgangspunkt der ökonomisch-juristischen Institutionenanalyse bildet eine - empirisch fundierte und theoretisch aufgearbeitete - Realanalyse des jeweiligen Sachverhaltes.

Auf dieser Grundlage lassen sich alternative Gestaltungsoptionen entwickeln und die Auswirkungen auf die beteiligten Rechtspositionen, auf die dahinter stehenden Interessen und die damit verbundene Motivationsstruktur der Beteiligten beschreiben.

 

Politik

Für die politische Entscheidung steht damit eine deutlich verbesserte sachliche und prognostische Grundlage zur Verfügung. Das im Grundgesetz verankerte Postulat sachrationalen staatlichen Handelns, welches nicht zuletzt dem Schutz der Grundrechte dient und im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz seinen Ausdruck gefunden hat, läßt sich auf diesem Wege in höherem Maße verwirklichen. Dies entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts

nach angemessener Ermittlung und Bewertung des Sachverhalts durch den Gesetzgeber. Der Forschungsansatz von Sofia will die im Gesetzgebungsprozeß notwendigen Entscheidungen nicht ersetzen, sondern unterstützen.

 

Unternehmen

Die ökonomisch-juristische Institutionenanalyse bietet ein Instrumentarium, das für Unternehmen ebenfalls interessant ist - und zwar sowohl für die Spielregeln im Unternehmen als auch für das Verhalten gegenüber externen

Anspruchsgruppen und im politischen Raum. Eine institutionelle Analyse kann den Blick auf strategische Optionen für die Unternehmenssteuerung lenken und geeignete Umsetzungsinstrumente aufzeigen.

 

Verbände

Auch andere gesellschaftliche Akteure bewegen sich in einem bestimmten institutionellen Umfeld. Dies im Hinblick auf die eigene Strategie genauer zu durchleuchten kann z.B. für Verbände neue Perspektiven eröffnen, aus denen sich entsprechende Initiativen und Kampagnen entwickeln lassen.

 

Beispiele

Die Methodik der ökonomisch-juristischen Institutionenanalyse wurde in einem von der Volkswagenstiftung geförderten Forschungsvorhaben entwickelt. Gegenstand einer exemplarischen Institutionenanalyse waren folgende Bereiche:

 

1. Kinder- und Jugendschutz in der Werbung

2. Integration von Behinderten in die Arbeitswelt

3. Umgang mit Lösemitteln.

 

In weiteren Forschungsvorhaben findet die Methodik unter anderem Anwendung auf folgende Handlungsfelder:

 

1. Implementation von Naturschutz: Naturschutzstandards

2. Kommunale Klimaschutzprogramme

3. Management stoffbedingter Risiken entlang der Wertschöpfungskette (REACh)

4. Evaluation des UVP-Gesetzes

5. Anreize für flächensparende Planung und "Recycling" von Brachflächen

 

Zum Forschungsansatz siehe auch die folgenden Publikationen:

Führ, M./Bizer, K./Feindt, P.H. (Hrsg.): Menschenbilder und Verhaltensmodelle in der wissenschaftlichen Politikberatung, Baden-Baden 2007 (Nomos, i.E. )

Bizer, K./Führ, M./Hüttig, C. (Hrsg.): Responsive Regulierung - Beiträge zur interdisziplinären Institutionenanalyse und Gesetzesfolgenabschätzung, Tübingen 2002 (Mohr-Siebeck).
  Rezension: Köck, W.: DÖV 2003, 734 – 735.

Führ, M./Bizer, K.: REACh as a paradigm shift in chemical policy -
responsive regulation and behavioural models; in: Journal of Cleaner Production (JCLP), 15, 2007 (4), 327-334, Elsevier, Exeter (UK). Vorversion: (pdf, 400 kB)


 

 

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